Nach Zulassung durch die Reichsstelle für das Schul- und Unterrichtsschrifttum als Lernbuch eingef. durch Erl. des Reichserziehungsmin. v. 23.VIII.43 E II d - C 15 b 3 - 7/43
Erlaß des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts über die Richtlinien für die Volksschule Nr. B 18909 vom 2. Mai 1940; auf Grund des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, der unter dem 28. März 1940 im Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts (Nr. 9, S. 63) bekanntgegeben worden ist
Früher u.d.T.: Vor- und Frühzeit, Nordleute und Germanen
Nach Zulassung durch die Reichsstelle für das Schul- und Unterrichtsschrifttum als Lernbuch eingef. durch Erl. des Reichserziehungsmin. v. 23.VIII.49 - C 15 b 3 - 7/43