Aus den "Richtlinien des Preußischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung für die Lehrpläne der Volksschulen" vom 10.03.1921 und 15.10.1922
Im Anhang: Erster Nachtrag zum Lehrplan für die Volksschulen der Stadt Hannover: Unterricht in Leibesübungen
RdErl. des Kultusministers vom 12.4.1978, II B 4.36-20/0-5349/78. - In Kraft seit: 1. Februar 1979. - Die Richtlinien von 1966 und Empfehlungen von 1973/74 verlieren für das Fach Erdkunde zum 1.2.1979 ihre Gültigkeit; die Stundentafeln für die Sekundarstufe I, Stand 3/1973, bleiben weiterhin gültig. - Literaturverz. S. 60 - 62
RdErl. des Kultusministers vom 28.7.1978, III A 1.36-20/0 Nr. 1516/78. - "Die Richtlinien für den Unterricht in der höheren Schule von 1963 werden für die Sekundarstufe I des Gymnasiums zum 1.2.1979 außer Kraft gesetzt"